Ein Jahr nach der ersten Erhöhung der Familienzulagen – eine gemischte Bilanz
Als Initiator der parlamentarischen Initiative Starke Familien durch angepasste Zulagen blicke ich ein Jahr nach der ersten Erhöhung seit 2009 auf eine ernüchternde Zwischenbilanz zurück. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Mindestansätze – 215 Franken pro Monat für Kinderzulagen und 268 Franken für Ausbildungszulagen. Dieser Bundesratsbeschluss war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend.
Bereits 2022 hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats auf Grund meiner parl. Initiative knapp beschlossen, die Mindestansätze auf 250 Franken (Kinderzulage) und 300 Franken (Ausbildungszulage) anzuheben. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist jetzt in der Vernehmlassung. Ich hoffe, auf eine positive Aufnahme bei Kantonen, Arbeitgebern und Parteien, denn der Druck auf Familien steigt.
Familien unter Druck
Die Realität 2025 zeigt ein düsteres Bild: Familien stehen stärker denn je unter finanziellem Druck. Laut dem Familienbarometer 2024 verzichten vier von zehn Familien aus Kostengründen auf weitere Kinder. Hohe Betreuungskosten zwingen viele Eltern zur Reduktion ihrer Erwerbstätigkeit, was zu erheblichen Einkommensverlusten führt. Gleichzeitig steigen die Haushaltsausgaben dauerhaft – durch Inflation, steigende Mieten, höhere Krankenkassenprämien sowie explodierende Energie- und Treibstoffpreise. Für viele Familien geht die Rechnung schlicht nicht mehr auf.
Unsere Gesellschaft ist jedoch dringend auf mehr Kinder angewiesen. Die Geburtenrate befindet sich auf einem historischen Tiefstand, während die Bevölkerung immer schneller altert. Der demografische Druck wird in den kommenden Jahren massiv zunehmen und die Schweiz vor grosse Herausforderungen stellen.
Die unzureichende Anpassung von 2025
Die jüngste Erhöhung der Mindestansätze gleicht einem Tropfen auf den heissen Stein. Das Gesetz berücksichtigt die tatsächliche Teuerung nicht ausreichend. Besonders unverständlich ist, warum der Bundesrat sich weigert, denselben Index wie bei der AHV anzuwenden. Dort funktioniert der Ausgleich – warum also nicht auch bei den Familienzulagen? Aktuell bleibt die Lohnentwicklung aussen vor, was schlicht unfair ist.
Genau hier setzt mein zweiter Vorstoss (Motion) an: Er fordert die Einführung eines so genannten Mischindex, der sowohl die Entwicklung der Konsumentenpreise als auch die Löhne berücksichtigt – analog zur AHV.
Unsere Forderungen bleiben aktuell
Deshalb bleiben meine Vorstösse hochrelevant. Die Erhöhung der Mindestansätze um 50 Franken muss umgesetzt werden. Ebenso dringlich ist die Einführung des Mischindexes, damit Familienzulagen nicht weiter an Kaufkraft verlieren.
Ich werde mich auch 2025 weiterhin mit voller Kraft dafür einsetzen, dass Familien in der Schweiz die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie wirklich brauchen. Halbherzige Massnahmen lösen die demografische Herausforderung nicht. Es ist höchste Zeit für eine Familienpolitik, die diesen Namen verdient.