Palliative Care braucht endlich eine klare gesetzliche Grundlage

Seit 2021 ist der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für Palliative Care zu erarbeiten. Doch seither ist wenig geschehen. Noch immer fehlt eine verbindliche Regelung zur Vergütung von Leistungen in der Sterbephase.

Dabei ist Palliative Care eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie verbessert die Lebensqualität in der letzten Lebensphase, entlastet die Akutmedizin und führt langfristig zu Einsparungen im Gesundheitssystem. Trotzdem wird eine ganzheitliche Betreuung bisher nicht als kassenpflichtige medizinische Leistung anerkannt.

Persönliche Motivation

Meine eigenen Erfahrungen haben mir gezeigt, wie wichtig eine gute Begleitung am Lebensende ist. In meiner Zeit als Pfarrer habe ich viele schwerkranke und sterbende Menschen begleitet und erlebt, wie entscheidend eine würdevolle und gut organisierte Palliative Care für Betroffene und ihre Angehörigen ist. Ein friedliches Lebensende ist ein unschätzbares Gut, das allen Menschen zugänglich sein sollte.

Parlamentarische Initiative «Palliative Pflege. Finanzierung klären»

Um die bestehenden Lücken zu schliessen, habe ich die parlamentarische Initiative Palliative Pflege. Finanzierung klären eingereicht. Sie verlangt, dass Palliative Care im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert und die Vergütung sowohl der allgemeinen als auch der spezialisierten Leistungen sichergestellt wird. Ebenso braucht es klare Regelungen für Hospize, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche.

Eine gesetzliche Grundlage würde nicht nur die Versorgung verbessern, sondern auch Fehlanreize vermeiden. Heute führen unklare Regelungen dazu, dass intensivmedizinische Massnahmen ohne palliativen Nutzen durchgeführt werden, obwohl eine palliative Begleitung in vielen Fällen die bessere und kosteneffizientere Lösung wäre. Eine geregelte Finanzierung würde die Lebensqualität der Betroffenen erhöhen und gleichzeitig unnötige Spitalkosten reduzieren.

Versäumnisse des Bundesrats

Der Bundesrat hat — trotz des klaren Auftrags durch die Motion 20.4264 («Für eine angepasste Finanzierung der Palliative Care») — erst im Juni 2025 einen Bericht vorgelegt, der zwar erste Massnahmen enthält, in den meisten Punkten jedoch unzureichend bleibt.

Zwar schlägt er als Übergang eine Erhöhung der OKP-Beiträge für spezialisierte Leistungen sowie Empfehlungen an die Kantone zur Restfinanzierung vor – bis zur geplanten einheitlichen Finanzierung ab 2032. Ebenfalls erwähnt er Verbesserungen bei Tarifen (Tardoc, SwissDRG) und anerkennt Versorgungslücken etwa bei Hospizen oder nicht-KVG-Leistungen wie Angehörigenbetreuung, doch verbindliche Regelungen und eine gesetzliche Verankerung fehlen weiterhin.

Jetzt handeln

Umso erfreulicher ist, dass meine Initiative im Februar 2025 von der ständerätlichen Kommission einstimmig angenommen wurde. Bereits im Januar hatte auch die Schwesterkommission des Nationalrats zugestimmt. Der Weg für einen Gesetzesentwurf ist also frei.

Ich bin überzeugt: Die Zeit der Ausreden ist vorbei. Es braucht endlich klare Regeln, damit Palliative Care nicht länger vom guten Willen einzelner Institutionen abhängt. Das Parlament hat den Ball aufgenommen – jetzt gilt es, den Erlassentwurf zügig fertigzustellen und die Gesetzesänderung zu beschliessen.

So kann eine angemessene Finanzierung der Palliative Care endlich Realität werden – ein entscheidender Fortschritt für Betroffene, ihre Familien und das Gesundheitssystem insgesamt.

Marc Jost