Ein erster Schritt zur steuerlichen Gleichbehandlung
Mein Postulat «Abzugsfähigkeit von Spenden an Vereine mit gemischten Zwecken» wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat angenommen. Der Bundesrat ist damit beauftragt, zu klären, inwiefern Spenden an Vereine mit teils gemeinnützigen, teils kultischen Zwecken – etwa nicht staatlich anerkannte Kirchen oder christliche Werke – steuerlich absetzbar sein sollen.
Die Situation bleibt unbefriedigend: Heute handhaben die Kantone die Abzugsfähigkeit von Spenden an religiöse Vereine unterschiedlich. Das führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Als EVP-Nationalrat und Mitglied des SEA-Vorstands habe ich deshalb gefordert, mehr Transparenz über die kantonale Praxis zu schaffen und zu prüfen, ob eine gesetzliche Anpassung nötig ist, um Spenden an Vereine mit gemischten oder kultischen Zwecken steuerlich zu begünstigen.
Der Nationalrat hat mein Anliegen unterstützt und das Postulat an den Bundesrat überwiesen. Lediglich der ursprünglich geforderte Vergleich mit der Praxis anderer europäischer Länder wurde gestrichen. Der Bundesrat hatte schon im Vorfeld klargemacht, dass die steuerliche Lage im Ausland keinen direkten Einfluss auf die Schweiz habe und der Aufwand für eine solche Analyse unverhältnismässig wäre.
Die Annahme meines Postulats war ein wichtiger erster Schritt – gerade auch für christliche Organisationen. Wenn Spenden an sie nicht steuerlich abgezogen werden können, riskieren beispielsweise christliche Hilfswerke oder Freikirchen geringere Einnahmen. Doch gerade religiöse Gemeinschaften leisten im Bereich der Sozial- und Gemeinwesenarbeit wertvolle Beiträge und tragen damit wesentlich zur Entlastung des Staates bei.