Reine Neutralität ist ein Mythos (Gastbeitrag in weltwoche.ch)
Vor drei Monaten habe ich auf die Verfassung geschworen und bin als Neuling im Bundesparlament eingestiegen. Aussen-, Sicherheits- und Neutralitätspolitik waren für mich weit weg. Meine spontane Reaktion damals auf die Frage, ob die Schweiz eine Wiederausfuhr von Waffen aus Deutschland in die Ukraine erlauben solle, lautete: «Nein, wir sind ein neutrales Land.» Nach drei Monaten lesen, recherchieren und debattieren stelle ich fest: Ich lag falsch. Die Vorstellung der Schweiz als neutrales Land ist streng genommen ein Mythos. Vielmehr leben wir die Neutralität seit Jahrzenten sehr differenziert; und das aus meiner Sicht zu Recht.
In unserer Bundesverfassung steht, dass wir die Neutralität bewahren sollen. Gleichzeitig finden wir jedoch auch den Auftrag in der Verfassung das Völkerrecht zu beachten; also alle rechtsverbindlichen Regeln auf internationaler Ebene einzuhalten – und diese verbieten u. a. einen Angriffskrieg. Wer also die Neutralität der Schweiz relativiert, verletzt nicht die Verfassung, sondern im Gegenteil: er nimmt das Spannungsfeld zwischen völkerrechtlichen Normen und dem Neutralitätsprinzip wahr.
Es ist daher klar, dass wer der Ukraine aktuell möglichst umfassend helfen will, das Völkerrecht betont, das angegriffene Staaten speziell in Schutz nimmt. Und wer gegen den Angriffskrieg von Russland möglichst nicht intervenieren möchte, der betont die Neutralität; oder lanciert sogar eine Initiative dazu («Neutralitätsinitiative»).
Das Völkerrecht gibt bloss einen minimalen Rahmen für neutrale Staaten vor. Damit hat der Neutrale einen grossen Spielraum, solange er nicht aktiv eine Kriegspartei militärisch unterstützt. Das Neutralitätsrecht selbst ist über 100 Jahre alt und stammt aus einer Zeit, wo es noch keine UNO-Charta gab. Und weil damals Angriffskriege nicht verboten waren, durfte der Neutrale keine Partei bevorzugen. Heute dürfen Angreifer und Verteidiger rechtlich auf Grund der UN-Charta nicht mehr gleichbehandelt werden. Parteinahme für den angegriffenen Staat ist somit auch für Neutrale geboten. Was gleichgeblieben ist: Neutrale Staaten liefern Kriegsparteien keine Waffen; diese Einschränkung gilt allerdings nicht für Private, also die Rüstungsindustrie.
Der Bundesrat hätte aus Sicht des Völkerrechts also längst agieren können, ja agieren müssen. Der Spielraum wäre auch für die Schweiz gegeben. Und das Kriegsmaterialgesetz sieht Ausnahmen für ausserordentliche Umstände vor, was eine Wiederausfuhr ermöglichen würde. Die entscheidende Frage ist also, ob man aktiv werden will. Das ist die politische Dimension der Neutralität.
Mein persönliches Hauptargument für eine strikte Neutralität war ursprünglich jenes, die Guten Dienste durch die Schweiz nicht zu gefährden: Ich meinte, nur ein neutraler Staat habe die nötige Reputation für Friedensverhandlungen und Schutzmachtmandate. Und ich glaubte auch das internationale Genf mit UNO, IKRK und vielen weiteren Organisationen wäre ohne Neutralität nicht möglich. Aber nur schon ein Blick nach Skandinavien hätte mich eines Besseren belehrt: Schweden ist bündnisfrei, aber nicht neutral, hat jedoch mehr Schutzmachtmandate als die Schweiz. Norwegen ist sogar weder neutral noch bündnisfrei – es hat aktuell die operative Führung der NATO inne - aber hat nicht im Geringsten eine schlechtere Reputation bezüglicher Guter Dienste, Friedensförderung und humanitärer Tradition.
Bereits seit mindestens 30 Jahren lebt die Schweiz eine differenzierte Neutralität und keine integrale. Schon vor unserer UNO-Mitgliedschaft vertrat der Bundesrat in seinem Bericht von 1993 die Auffassung, dass die Neutralität nicht für UNO- oder EU-Sanktionen gelte. Schauen wir zurück in die Geschichte stellen wir zudem fest: Sanktionen gegen Kriegsparteien sind nichts Neues.
Wir produzieren und exportieren Waffen, die im schlechtesten Fall in Kriegssituationen eingesetzt werden. Nur ein generelles Verbot von Kriegsmaterialexporten würde dies verhindern. Hingegen wäre dies das Ende unserer eigenen Rüstungsindustrie und damit unserer Verteidigungsfähigkeit. Aber wenn wir schon Waffen exportieren, dann sollten sie zumindest am richtigen Ort zum Einsatz kommen; nämlich möglichst bei Staaten, die Menschenrechte respektieren und demokratisch regiert werden. In Zukunft sollten wir uns daher den Verpflichtungen des Völkerrechts besser bewusst sein und weiterhin eine differenzierte Form von Neutralität leben: Wir privilegieren dann denjenigen, der sich gegen einen Angriffskrieg verteidigen muss und ein System verteidigt, das demokratisch ist und die Menschenrechte respektiert. Daher sollten wir aktuell alles ermöglichen, was im Rahmen unserer differenzierten Neutralität zulässig ist. Einzig das direkte Eingreifen mit militärischen Mitteln ist uns untersagt. Daran halte ich mich, darauf habe ich meinen Eid abgelegt.